KG – Erwerbers einer mit öffentlichen Mitteln modernisierten preisfreien Wohnung, Abzug von Kürzungsbeträgen

Die Verpflichtung aus MHG § 2 Abs 1 S 2 trifft nur denjenigen Vermieter, der den Mietzins nach MHG § 3 erhöht hat oder erhöhen könnte. Diese Voraussetzungen liegen bei dem Erwerber eines mit öffentlichen (oder ihnen gleichgestellten) Mitteln modernisierten preisfreien Wohnraums nicht vor. Unberührt bleibt eine rechtsgeschäftlich übernommene Verpflichtung des Erwerbers (oder ein mietvertragliche Verpflichtung des Veräußerers, in die er gem BGB § 571 eingetreten ist), den vom Mieter zu fordernden Mietzins in bestimmter Weise zu gestalten (Verpflichtungsmiete).

KG, RE vom 15.09.1997 -8 RE-Miet 6517/96- in WuM 1997, 605

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