KG – Verspätete Annahme eines Gewerbemietvertrags durch Hausverwalter

Fehlende Schriftform bei verspäteter Annahme eines Vertragsangebots, Abschluss des Gewerbemietvertrags, § 146 BGB a.F. § 150 Abs 1 BGB

Hat der Mietinteressent auf dem von der Hausverwaltung des Vermieters verwendeten Vertragsformular ein Angebot auf Abschluß eines Mietvertrages abgegeben, nachdem bereits eine Vorprüfung der Hausverwaltung bezüglich des gewünschten Mietvertrages stattgefunden hatte, so gilt für die Annahme des Vertragsangebots eine Frist von lediglich vier bis fünf Tagen (zwei bis drei Tage Überlegungsfrist sowie zwei weitere Tage für die Übermittlung). Eine nach Ablauf dieser Frist erklärte Annahme ist verspätet (Festhaltung KG Berlin, 22. März 1999, 23 U 8203/98).

KG, Urteil vom 04.12.2000 -8 U 304/99- in WuM 2001, 111 und GE 2001, 418

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