BGH – keine Pflichtverletzung des Vermieters bei zu niedrigen Heizkostenvorauszahlungen

Liegen keine besonderen Umstände vor, begeht der Vermieter keine Pflichtverletzung beim Vertragsschluß, wenn er mit dem Mieter Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart, die die Höhe der später anfallenden tatsächlichen Kosten nicht nur geringfügig, sondern auch deutlich unterschreiten.

BGH, Urteil vom 11.02.2004 -VIII ZR 195/03- in WuM 2004, 201 oder GE 2004, 416 oder NJW 2004, 1102

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