BGH: Anfangsbefristung Formularvertrag für 2 Jahre wirksam

Der formularmäßige Ausschluss des Kündigungsrechts für beide Vertragsparteien im Wohnraum für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Vertragsbeginn ist zulässig und wirksam.

BGH VIII ZR 294/03 vom 14.07.2004; WuM 2004, 543


Sachverhalt: Die fragliche Klausel hatte den Wortlaut: „Das Mietverhältnis ist erstmalig zum 31.12.2002 mit dreimonatiger Frist ordentlich kündbar und setzt sich anderenfalls nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit auf unbestimmte Dauer fort. „Bewertung: Auch hier sieht der BGH relativ zwanglos einen Ausschluss des Kündigungsrechts für eine Dauer von 2 Jahren als wirksam an. Es ist nicht erforderlich, dass der Ausschluss als beiderseitiger Verzicht formuliert ist wie in dem Fall BGH in WuM 2004, 542 – VIII ZR 379/03 –

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