KG Berlin: Mietspiegel-Balkone und Herde beim Mietspiegel

  1. Ein vierflammiger Gasherd ist jedenfalls in Berlin-West kein positi­ves Wohn­wertmerkmal, sondern der Normalzustand. Positiv wäre nur ein Elektroherd mit vier Platten und Backofen.
  2. Das Merkmal „Einfachfenster“ ist nicht auf reine Wohnräume be­schränkt, so dass die Verglasung von Küche und Bad mit Einfachfens­tern bereits für das Merkmal der Wohn­wertminderung einschlägig ist. Die Wohnwertminderung setzt nicht voraus, dass sämtli­che Räume Einfachfenster haben.
  3. Ein nicht existierender Balkon ist genauso negativ zu bewerten wie ein vorhandener, je­doch nicht nutzbarer Balkon.
  4. Ein nach Norden ausgerichteter, verglaster Balkon kann schon des­halb kein Wintergarten sein, weil es an dem Merkmal der Helligkeit fehlt.

Kammergericht v. 30.9.2004 8 U 54/03-‚ MM 04, 409 LS; GE 2004, 1392

Kommentar: Was soll man da noch sagen? Die höchsten Berliner Mietrichter kennen sich gut mit Herden und Balkonen aus. Die Ersteller des Mietspiegels Gewos wurden allerdings bezüglich der Balkone befragt mit dem aus dem Leitsatz ersichtlchen Ergebnis.

Wenig kochkundig erscheinen die Ausführungen zu Gas- und Elektroherden. Da haben die Herren Richter wohl eher selten ge­kocht. Trotzdem ist die Entscheidung „gesetzesähnlich“ bei Streitigkeiten zu Mietspiegelmiete.

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