BGH – Tapetenentfernung Formularklausel

Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

BGH v. 5.4.2006 – VIII ZR 109/05 -, NZM 2006, 622

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