LG Berlin – Einseitige Umstellung von Gasherd auf Elektroherd zulässig?

Der Vermieter ist bei Fehlen einer ausdrücklichen entgegen stehenden Vereinbarung berechtigt, die Energieversorgung in Bezug auf die Kochmöglichkeit (den Herd der Wohnung auf Deutsch) von Gas auf Elektrizität umzustellen. Das Angebot eines Elektroherds stellt dann im Hinblick auf die vertraglich geschuldete Überlassung einer Kochmöglichkeit kein aliud dar.

LG Berlin Urteil vom 01.08.2006 -63 S 68/06- in GE 2006, 1616

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2 Gedanken zu „LG Berlin – Einseitige Umstellung von Gasherd auf Elektroherd zulässig?“

  1. Ein klassisches Fehlurteil ist das: Kochen mit Gas ist (wer jemals gekocht hat, sollte das wissen) wie Fliegen erster Klasse: Schnelle Erwärmung des Kochguts, kein „Nachbrennen“ nach Ende des Kochvorgangs und der Energieverbrauch je Kocheinheit ist wesentlich geringer als beim Kochen mit der guten alten Elektroplatte.

    Wir können zu Gunsten der Kammer nur hoffen, dass hier Versäumnisse im Sachvortrag des Mieteranwaltes vorlagen. Ansonsten wäre eine solche Entscheidung nur als „nicht mehr vertretbar“ zu bezeichnen.

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