AG Lichtenberg – 10.000 DM je Zimmer Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe von 10.000 DM je Zimmer Wohnraum für den Fall, dass der Vermieter die vom modernisierungsbetroffenen Mieter vorübergehend geräumte Wohnung anderweitig vermietet oder verkauft, ist nicht zu beanstanden.

AG Lichtenberg, Urteil vom 21.09.2006 -9 C 229/06- rechtskräftig

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