KG – unwirksame Öffnungsklausel bei Gewerbemiete

Eine Klausel im Gewerbemietvertrag, wonach der Vermieter berechtigt sein soll, die Räume zu öffnen, zu reinigen und in einen bezugsfertigen Zustand zu bringen, ohne dass es insoweit einer Nachfristsetzung bedürfe, ist nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Ziffer 1 BGB unwirksam.

KG, Urteil vom 30.10.2006 – 8 U 38/06 – in GE 2006, 1477

Print Friendly, PDF & Email