AG Lichtenberg – Orientierungshilfe Mietspiegel 2005 (Müllstandsfläche, modernes Bad)

1. Für eine gestaltete Müllstandsfläche im Sinne der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels 2005 reicht es aus, dass die Fläche nicht naturbelassen, sondern zum Zwecke des Abstellens von Müllbehältern verändert wurde. Dies ist bereits bei einer gepflasterten Fläche der Fall.

2. Der neuzeitliche Standard für die Erfüllung des Sondermerkmals „modernes Bad“ im Sinne des Berliner Mietspiegels 2005 bezieht sich lediglich auf die insoweit genannten Ausstattungsmerkmale und nicht auf das Bad insgesamt. Über Putz liegende Heizungsrohre und die Art des Heizkörpers spielen dabei keine Rolle. Ebenso ist kein wandhängendes WC mit in die Wand eingelassenem Spülkasten erforderlich.

AG Lichtenberg, Urteil vom 14.12.2006 – 4 C 205/06 – in GE 2007, 299

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