LG Berlin – Abrechnungsfrist bei fehlenden Vorschüssen

§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB, wonach der Vermieter nach dem Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes mit einer Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen ist, gilt unabhängig davon, ob Vorschüsse vereinbart worden sind oder nicht.
LG Berlin v. 29.6.2007 – 63 S 469/06 -, GE 2007, 1252

Die Entscheidung ist faktisch überholt durch die Entscheidung des BGH vom 31.10.2008!

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