BGH – Kosten für Zwischenablesung ohne Vereinbarung

Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung von Betriebskosten, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, sind keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten, die in Ermangelung anderweitiger vertraglicher Regelung dem Vermieter zur Last fallen.

Weitere Stichworte: Nutzerwechselgebühr

BGH, Urteil vom 14.11.2007 VIII ZR 19/07 in WuM 2008, 85

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