Keine Anbietpflicht für später frei werdende Alternativwohnung

Die Pflicht des wegen Eigenbedarfs kündigenden Vermieters, dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage liegende Wohnung, die vermietet werden soll, anzubieten, beschränkt sich auf Wohnungen, die dem Vermieter zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen; eine Wohnung, die zwar vor Ablauf der Kündigungsfrist für die wegen Eigenbedarfs gekündigte Wohnung gekündigt worden ist, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt frei werden soll, wird von dieser Anbietpflicht nicht erfasst.

BGH, Urteil vom 04.06.2008 -VIII ZR 292/07- in GE 2008, 1048

Die Verpflichtung zum Anbieten von frei werdenden Wohnungen im Mietshaus oder in der Wohnanlage, die dem Vermieter zur Verfügung stehen, besteht grundsätzlich (BGH, Urteil vom 09.07.2003 -VIII ZR 311/02 in WuM 2003, 463). Allerdings nur für Wohnungen die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei werden.

Print Friendly, PDF & Email