KG – Kein Nutzungsrecht durch Duldung ohne Vertrag

Ist in einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag die Nutzung einer Dachterrasse durch den Mieter nicht vereinbart, so ist die Gestattung der Nutzung – gleich ob diese ausdrücklich oder stillschweigend durch bloße Duldung erteilt worden ist – frei widerruflich.

KG, Urteil vom 01.12.2008 -8 U 121/08- in WuM 2009, 655

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