KG – Heizkostenabrechnung mit Vorerfassung

Im Falle einer Vorerfassung ist eine Heizkostenabrechnung nur dann formell ordnungsgemäß, wenn sich aus der Abrechnung selbst nachvollziehbar ergibt, wie die Nutzergruppen gebildet worden sind.

KG, Urteil vom 13.07.2009 -8 U 36/09- in WuM 2010, 245

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