BGH – Geltendmachung einer Betriebskosten nur gegenüber einem Mitmieter

Der Vermieter ist nicht daran gehindert, die nach § 556 Abs. 3 BGB geschuldete Abrechnung der Betriebskosten, die eine Nachforderung zu seinen Gunsten ausweist, nur einem von mehreren Mietern gegenüber vorzunehmen und lediglich diesen auf Ausgleich des sich hieraus ergebenden Nachzahlungsbetrags in Anspruch zu nehmen.

BGH, Urteil vom 28.04.2010 -VIII ZR 263/09- in GE 2010, 760 und WuM 2010, 356

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