Duldungspflicht für zusätzliche Heizkostenverteiler

Beabsichtigt der Gebäudeeigentümer, eine bisher vorhandene Lücke bei der Erfassung des Wärmeverbrauchs in einer Wohnung durch die Installation eines zusätzlichen Messgerätes zu schließen, hat der Wohnungsnutzer dies nach § 4 Abs. 2 Halbs. 2 HeizkostenVO zu dulden.

BGH, Urteil vom 12.05.2010 -VIII ZR 170/09- in GE 2010, 973 und WuM 2010, 427

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