BGH- Modernisierungszuschlag ohne Ankündigung

Die Mieterhöhung wegen einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter die Modernisierungsmaßnahmen nicht gemäß § 554 Abs. 3 BGB angekündigt hat.

BGH, Urteil vom 02.03.2011 -VIII ZR 164/10- in WuM 2011, 225

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