KG – Renovierung vor Auszug Minderung

Ist ein Mietvertrag wirksam gekündigten renoviert der Vermieter nach dem Auszug des Mieters, war vor Beendigung des Mietverhältnisses die Mieträume, so das eine Benutzung der Räume während der Zeit der Renovierung ausgeschlossen ist, ist die Miete trotz des Auszug des Mieters während der Dauer der Renovierung auf Null reduziert.

KG, Urteil vom 10.3.2011 -8 U 187/10- in WuM 2012,142

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