LG Berlin – Umsatzmiete und fehlende Abschlüsse

Die Weigerung des Geschäftsraummieters zur Vorlage testierte Jahresabschlüsse und anderer Umsatznachweise kann den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen, wenn eine Umsatzmiete vereinbart ist, deren Änderung oder Erhöhung dem Vermieter ohne die Nachweise unmöglich gemacht wird.

LG Berlin, Urteil vom 25.3.2011-12 O 449/10- in GE 2011, 690

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