BGH – Verjährung von Rückforderungsansprüchen

  1. Zur Verjährung des Rückzahlungsanspruches des Mieters bei überzahlten Miete wegen einer Wohnflächenabweichung hinsichtlich des Miet Zeitabschnitts vor der Reform des Verjährungsrechts.
  2. Für Zeiträume vor der Reformen des Verjährungsrechts kommt es für den Verjährungsbeginn nicht auf die Kenntnis des Mieters, sondern auf das Entstehen des Anspruchs an (§ 197 BGB aF).

BGH, Urteil vom 29.06.2011 -VIII ZR 39/10-in WuM 2011, 464

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