Förderungsvertrag und Durchschnittsmiete WBS

Darf der Vermieter nach den Bestimmungen eines ihn bindenden Fördervertrages von Mietern mit Wohnberechtigungsschein keine höhere Miete als die Durchschnittsmiete im sozialen Wohnungsbau verlangen, ist eine Regelung im Mietvertrag, nach der der Mieter bei Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines die Verminderung der vereinbarten Miete auf die (niedrigere) Durchschnittsmiete verlangen kann und sich bei einer Erhöhung der Durchschnittsmiete der von ihm zu tragende Anteil an der vereinbarten Miete erhöht, wirksam.

BHG, Urteil vom 13.07.2011 -VIII ZR 261/10- in WuM 2011, 516

Der BGH stellt klar, dass im Sonderfall des Förderungsvertrags für modernisierte Altbauwohnungen eine vertragliche Regelung möglich ist, wonach die (vertraglich vereinbarte-) Miete vorübergehend auf einen bestimmbaren Wert abgesenkt wird (hier: Durchschnittsmiete sozialer Wohnungsbau) und danach auch ohne besondere Mieterhöhung oder andere Erklärung steigt, wenn sich der für die Höhe der Absenkung maßgebliche Wert ändert.

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