Keine Wohnraummiete bei Vermietung an Verein

  1. Bei Vermietung einer Wohnung an einen eingetragenen Verein liegt kein Wohnraummietverhältnis vor.
  2. Zwar kann die Anwendung von Wohnraummietrecht auf ein Gewerbemietverhältnis vereinbart werden. Eine Vertragsklausel, wonach die §§ 558 ff. BGB gelten sollen, reicht dafür aber nicht.

LG Berlin, Urteil vom 09.09.2011 -63 S 605/10- in GE 2011, 1484

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