Gutachten statt Orientierungshilfe Mietspiegel, Dielenboden

  1. Auch wenn der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen mit Vergleichswohnungen begründet, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht gerechtfertigt, wenn zusätzlich zu einem qualifizierten Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden ist, eine Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung zur Verfügung steht.
  2. Bei einem Dielenfußboden handelt es sich nicht um einen „hochwertigen Bodenbelag“.

LG Berlin, Urteil vom 09.12.2011 -63 S 220/11- in GE 2012, 271

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