LG Berlin – Räumung bei ausgewechseltem Türschild

Allein ein an der zu Räumen Wohnung befindliches Schild mit einem anderen Namen als demjenigen des in dem Vollstreckungstitel ausgewiesenen Räumungsschuldners berechtigte den Gerichtsvollzieher nicht, von der Räumung abzusehen.

LG Berlin, Beschluss vom 19.1.2012 -51 T 733/11-in GE 2012,404

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