LG Berlin – Eigenbedarf für auswärtige Tochter

Eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs ist gerechtfertigt, wenn der Vermieter die Räumlichkeiten als Zweitwohnung benötigt, um sich regelmäßig, gegebenenfalls auch kurzfristig in familiärer bzw. häuslicher Atmosphäre mit seiner aus einer früheren Beziehung stammenden inzwischen dreizehnjährigen Tochter treffen zu können.

LG Berlin, Urteil vom 22. August 2013 – 67 S 121/12 – in WuM 2013, 741

Diese Entscheidung ist rechtsdogmatisch umstritten und wurde in der Öffentlichkeit lebhaft kommentiert. Zu den Problemen des Falls vergleiche die Urteilsanmerkung von Artz in WuM 2013, 743 und die ausführliche Besprechung von Häublein in WuM 2014, 635

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