LG Berlin–Zahlungsverzug am 5. Werktag

Der Vermieter kann eine Gutschrift der Mietzahlung regelmäßig nicht vor dem 5. Werktag eines Monats erwarten, so dass erst danach die Miete fällig wird und wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden kann.

LG Berlin, Urteil vom 03.03.2017 – 63 S2 154/16 – in GE 2017, 952

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