BGH – Parabolantenne für Fernsehsender der PKK

Sofern das von Art. 5 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 GG geschützte Interesse eines ausländischen Mieters, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, das – gleichrangige – Grundrecht des Vermieters als Eigentümer aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG überwiegt, hat der Vermieter die Installation einer baurechtlich zulässigen Parabolantenne zum Empfang ausländischer Sender an einem von ihm zu bestimmenden Aufstellungsort zu genehmigen, sofern der Mieter für die Versicherung Sorge trägt und die Rückbaukosten gegenüber dem Vermieter sicherstellt.

BGH, Beschluss vom 16.09.2009 -VIII ZR 67/08- in WuM 2010, 29