BGH – Wohnflächenberechnung (Souterrain)

Sind nach dem Vertrag die Souterrain-Räume der Wohnung zu Wohnzwecken angemietet, sind deren Flächen bei der Wohnflächenermittlung mit einzurechnen. BGH, Beschluss vom 29.09.2009 -VIII ZR 242/08- in WuM 2009, 663

Sind nach dem Vertrag die Souterrain-Räume der Wohnung zu Wohnzwecken angemietet, sind deren Flächen bei der Wohnflächenermittlung mit einzurechnen.

BGH, Beschluss vom 29.09.2009 -VIII ZR 242/08- in WuM 2009, 663