KG: Keine Feststellungsklage auf Fläche

  1. Ein Mieter kann nicht auf Feststellung klagen, dass die von ihm gemieteten Räume nur eine bestimmte Fläche haben.
  2. Im Gewerbemietvertrag kann wirksam geregelt werden, wie die Mietfläche zu ermitteln ist (hier: von den Außenlinien der Umfassungswände umschlossene Fläche; über angrenzenden Mietobjekten die Mittellinie der Trennwand.

KG 8 U 8/04 vom 03.06.2004; GE 2004, 887


Problemlage: Eine Feststellungsklage betreffend tatsächliche Verhältnisse (Größe des Mietobjekts) ist immer unzulässig. Festgestellt werden können nur Rechtsverhältnisse. Das hätte den Anwälten des Mieters eigentlich bekannt sein müssen. Auch die Vereinbarung eines Flächen-Maßstabs ist nach dem Kammergericht zulässig. Selbst wenn der Maßstab so exotisch ist wie im Leitsatz zu 2. dargestellt. Bei Wohnraum wäre eine derartige Vereinbarung der Fläche allerdings wohl wegen Unbilligkeit und Abweichung von den üblichen Maßstäben der § 42 ff. II. BV unzulässig.

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