BGH – Wegfall der Kostenmietklausel und Wohnungsgemeinnützigkeit

Zum Entfallen der Bindung an eine Kostenmietklausel in einem bestehenden Mietvertrag mit einer ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mit dem Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit aufgrund ergänzender Vertragsauslegung.

BGH v. 14.6.2006 – VIII ZR 128/05 – WuM 2006, 520

Die in dem Dauernutzungsvertrag mit einer Baugenossenschaft – oder mit einer ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft – enthaltene sogenannte Kostenmietklausel als Begrenzung des Mieterhöhungsrechts (§ 557 Abs. 3 BGB) wirkt nach dem Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit zum 31.12.1989 nicht mehr fort.

Eine Mieterhöhung nach §§ 558 ff. BGB ist daher seitdem auch ohne Darlegung der gestiegenen Kostenmiete möglich.

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