BGH – fachgerechte Endrenovierung unwirksam

Eine Regelung in einem vom Vermieter verwandten Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam; das gilt auch dann, wenn der Mieter zu laufenden Schönheitsreparaturen während der Dauer des Mietverhältnisses nicht verpflichtet ist.
BGH v. 12.9.2007 – VIII ZR 316/06 -, GE 2007, 1625

Der BGH stellt nochmals ausdrücklich klar, dass die Verpflichtung des Mieters zur „fachgerechten“ Endrenovierung unwirksam ist, so dass Schönheitsreparaturen in solchen Fällen nicht auszuführen sind.

Print Friendly, PDF & Email