BGH – Keine Beschaffenheitsvereinbarung Wohnfläche

Von einer Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Wohnfläche ist nicht auszugehen, wenn ein Wohnraummietvertrag zwar eine Wohnflächenangabe enthält, diese Angabe jedoch mit der Einschränkung versehen ist, dass sie nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes diene.

BGH, Urteil vom 10.11.2010 -VIII ZR 306/09- in GE 2011, 49 und WuM 2011, 11

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