AG Schöneberg – Kinderwagen im Hausflur

Ein Mieter kann jedenfalls dann nicht verlangen, dass der Vermieter das abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus verbietet, wenn diese Kinderwagen nicht angekettet sind und deshalb verschoben werden können, so dass ein Rettungs Weg nicht versperrt wird.

Auch die in der jüngeren Vergangenheit verübten Anschläge und Brände rechtfertigen nicht die Annahme einer konkreten Gefahr, die in Vermieter zum Einschreiten verpflichten würde.

AG Schöneberg, Urteil vom 1.12.2011 -109 C 161/11-in in GE 2012,135

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