- Ein Mieter kann nicht auf Feststellung klagen, dass die von ihm gemieteten Räume nur eine bestimmte Fläche haben.
- Im Gewerbemietvertrag kann wirksam geregelt werden, wie die Mietfläche zu ermitteln ist (hier: von den Außenlinien der Umfassungswände umschlossene Fläche; über angrenzenden Mietobjekten die Mittellinie der Trennwand.
KG 8 U 8/04 vom 03.06.2004; GE 2004, 887