KG: Keine Feststellungsklage auf Fläche

  1. Ein Mieter kann nicht auf Feststellung klagen, dass die von ihm gemieteten Räume nur eine bestimmte Fläche haben.
  2. Im Gewerbemietvertrag kann wirksam geregelt werden, wie die Mietfläche zu ermitteln ist (hier: von den Außenlinien der Umfassungswände umschlossene Fläche; über angrenzenden Mietobjekten die Mittellinie der Trennwand.

KG 8 U 8/04 vom 03.06.2004; GE 2004, 887

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BGH – vertraglicher Ausschluss von Schadensersatzansprüchen wegen Sachschäden

Der vertragliche Ausschluß von Schadensersatzansprüchen des Mieters gegen den Vermieter wegen Sachschäden, welche durch Mängel der Mietsache verursacht sind, für die der Vermieter aufgrund leichter Fahrlässigkeit einzustehen hat, durch die in einem vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag über Wohnraum enthaltene Klausel

„Führt ein Mangel des Mietobjekts zu Sach- oder Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter … für diese Schäden – auch aus unerlaubter Handlung – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.“

ist wegen Verstoßes gegen AGBG § 9 unwirksam.

BGH, Beschluss vom 24.10.2001 -VIII ARZ 1/01- in WuM 2002, 141 und GE 2002, 186