AG Schöneberg – Kinderwagen im Hausflur

Ein Mieter kann jedenfalls dann nicht verlangen, dass der Vermieter das abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus verbietet, wenn diese Kinderwagen nicht angekettet sind und deshalb verschoben werden können, so dass ein Rettungs Weg nicht versperrt wird.

Auch die in der jüngeren Vergangenheit verübten Anschläge und Brände rechtfertigen nicht die Annahme einer konkreten Gefahr, die in Vermieter zum Einschreiten verpflichten würde.

AG Schöneberg, Urteil vom 1.12.2011 -109 C 161/11-in in GE 2012,135

LG Berlin – Einrohrheizung als Mangel

  1. Es ist kein Mangel der Mietsache im Sinne von § 535 BGB, wenn bei einer eine Rohrringheizung die Heizkörper auch bei abgedrehten Thermostatventilen über die Frostschutzfunktion hinaus Wärme abgeben und dies im Winter zu einer Erwärmung der Wohnung über 21° bis zu 25° führt.
  2. Es entspricht dem im Jahr 2007 zu erwartenden Mindeststandard einer DDR-Plattenbau Wohnung, wenn ein solches ein Rohr Heizsystem verwendet wird.

    LG Berlin, Beschluss vom 1.11.2011 -63 S 141/11- in WuM 2012,264

BGH – Rauchverbot und Gewerbemangel

  1. Das Rauchverbot gemäß § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz stellte kein Mangel einer verpachteten Gaststätte dar.
  2. Der Verpächter ist nicht verpflichtet, auf Verlangen des Pächters durch bauliche Maßnahmen die Voraussetzungen zu schaffen, dass dieser einen gesetzlich vorgesehenen Raucherbereich einrichten kann.

    BGH, Urteil vom 13.7.2011-XII ZR 189/09- in GE 2011, 1227

LG Münster – alukaschierte Stryropor-Wärmedämmung

  1. Wirkt eine auf der Innenseite der Wand angebrachte, Alu kaschierte Styropor-Dämmbahn von 2 mm Dicke als Dampfsperre, stellt dies einen bauphysikalischen Mangel dar, der für die Entstehung von Schimmelpilzbefall zumindest mitursächlich ist. In diesem Fall kann der Vermieter von seinem Mieter keinen Schadensersatz für die Beseitigung des Schimmels verlangen, denn er kann nicht Beweis dafür erbringen, dass die Schadensursache nicht aus seinem Gefahrenbereich, insbesondere der Beschaffenheit der Mietsache, herrührt.
  2. Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass der Mieter durch einen direkt an die Wand gestellten Schrank möglicherweise mitursächlich für die Entstehung des Schimmels war. Mieträume müssen in bauphysikalischer Hinsicht so beschaffen sein, dass sich bei einem Wandabstand der Möbel von nur wenigen Zentimetern keine Feuchtigkeitsschäden durch Tauwasserniederschlag nicht bilden können.
  3. Weist der Vermieter den Mieter nicht darauf hin, dass auf Grund des bauphysikalischen Mangels bei der Aufstellung der Möbel mindestens ein Wandabstand von 8-10 cm eingehalten werden muss, ist er gemäß § 536a Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Mieter den Schaden, der durch den Schimmelbefall an dessen Möbel entsteht, zu ersetzen.

LG Münster, Urteil vom 22.03.2011 -3 S 208/10- in WuM 2011, 359

KG – Renovierung vor Auszug Minderung

Ist ein Mietvertrag wirksam gekündigten renoviert der Vermieter nach dem Auszug des Mieters, war vor Beendigung des Mietverhältnisses die Mieträume, so das eine Benutzung der Räume während der Zeit der Renovierung ausgeschlossen ist, ist die Miete trotz des Auszug des Mieters während der Dauer der Renovierung auf Null reduziert.

KG, Urteil vom 10.3.2011 -8 U 187/10- in WuM 2012,142

PVC Boden im Gewerbe, Abnutzung

  1. Der Vermieter trägt die Beweislast dafür, dass die Schadensursache dem Obhutsbereich des Mieters entstammt. Erst wenn festgestellt werden kann, dass der Schaden im Obhuts- und Gefahrenbereich des Nutzungsberechtigten durch Mietgebrauch entstanden ist, findet eine Umkehr der Beweislast statt.
  2. Eine Umkehr der Beweislast kann nicht angenommen werden, wenn für die Beschädigung eines durch den Vermieter verlegten Fußbodenbelags auch eine Ursache in Betracht kommt, die dem Verantwortungsbereich des Vermieters entstammt. Dann hat der Vermieter zu beweisen, dass dies auszuschließen ist.
  3. Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen der Beschädigung eines zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Schadens fast 20 Jahre alten PVC-Bodenbelags scheidet wegen Ablaufs der Lebensdauer des Fußbodenbelags aus.

OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 08.02.2011 -I-24 U 170/10- in GE 2012, 267

BGH – Keine Beschaffenheitsvereinbarung Wohnfläche

Von einer Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Wohnfläche ist nicht auszugehen, wenn ein Wohnraummietvertrag zwar eine Wohnflächenangabe enthält, diese Angabe jedoch mit der Einschränkung versehen ist, dass sie nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes diene.

BGH, Urteil vom 10.11.2010 -VIII ZR 306/09- in GE 2011, 49 und WuM 2011, 11

Ausgangsmiete bei Sozialwohnung, Mängel an Kastendoppelfenstern

Eine vor Außerkrafttreten des II. WoBauG erklärte Mietzinserhöhung zum 1. Januar 2002, die unter Einbeziehung des Aufwands zum Wohnungsausbau und -umbau gemäß § 17 II. WoBauG erfolgt, stellt die die vertragsgemäße Ausgangsmiete ab 2002 dar (Rn.2) (Rn.3).

Ein Anspruch des Mieters auf Minderung des Mietzinses wegen Sachmängeln ist ausgeschlossen, wenn eine Mängelrüge gegenüber dem Vermieter unterblieben ist.

Die Vereisung einzelner Kastenfenster im Winter ist ein üblicher und hinzunehmender Zustand. Ein Glassprung in der äußeren Scheibe eines Doppelfensters verursacht nur eine unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung, da weder die Dichtigkeit noch die Pflege des Fensters beeinträchtigt wird (Rn.10) (Rn.11).

Die Revision vor dem BGH wurde zurückgenommen.

BGH, Beschluss vom 10.08.2010 -VIII ZR 316/09; VIII ZR 50/10 in WuM 2010, 679 und GE 2010, 1533