BGH: Betriebskostenabrechnung durch ZV

Betriebs- und Heizkosten: Der Zwangsverwalter hat die Betriebskosten für einn Grundstück auch für solche Zeiträumeabzurechnen, die vor seiner Bestellung liegen, sofern eine etwaige Nachforderung aus der Abrechnung noch von der Beschlagnahme der Zwangsverwaltung erfasst wäre (§§ 21, 148 ZVG).

Soweit der Zwangsverwalter zur Abrechnung verpflichtet ist, hat er auch ein Guthaben unter Berücksichtigung aller im Abrechnungszeitraum gezahlten Vorauszahlungen des Mieters auszukehren.

BGH VIIIZR 333/02 vom 26.03.2003; GE 2003, 945; WuM 2003, 390

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AG Schöneberg: Besichtigungsrecht des Vermieters

Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung des Mieters nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von einer Woche werktags in Begleitung einer Person seines Vertrauens zu besichtigen. Eine darüber hinaus gehende Vielzahl von Begleitern ist ebenso wie die Anfertigung von Fotos unzulässig.

AG Schöneberg 11 C 592/03; GE 2004, 822

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BVerwG: Keine Zweckentfremdungsverbotsverordnung in Berlin

Die Entscheidung des OVG Berlin, wonach die Zweckentfremdungsverbotsverordnung nicht mehr angewendet werden darf, weil die Voraussetzungen einer angespannten Wohnungsmarktlage in Berlin nicht mehr gegeben sind, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

BVerwG 5 B 253/02 13.03.2003 in GE 2003 ,467

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BGH – Keine Hinterlegung bei Ungewissheit über den Vermieter

Eine Hinterlegung wegen Unklarheit über die Person des Gläubigers gem. § 372 BGB ist nur in Ausnahmefällen und nur dann zulässig, wenn der Mieter (hier: ein bundesweit tätiges Filialunternehmen mit eigener Rechtsabteilung) in keiner Weise Gewissheit über den richtigen Gläubiger bzw. Vermieter erlangen kann.

BGH XII ZR 23/00, Urteil vom 12.02.2003 in NJW 2003, 1809

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LG Berlin – Gerichtsstand – Berufung bei ausländischem Vermieter

Wohnt der Kläger im Ausland oder hat die klagende Firma oder Organisation ihren regulären Sitz oder ihre Hauptniederlassung im Ausland, dann ist auch in Mietsachen die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts beim Kammergericht einzulegen; eine beim Landgericht Berlin eingelegteBerufung ist als unzulässig zu verwerfen.

LG Berlin 67 S 256/02 vom 07.11.2002 in GE 2003, 189

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LG Stuttgart: Rückforderung bei Renovierung ohne Verpflichtung

Führt der Mieter nach Vertragsende im Vertrauen auf die Weisung des Vermieters ohne Kenntnis von der Unwirksamkeit der formularvertragli­chen Abwälzung der Schönheitsrepa­raturpflicht die Renovierungsarbei­ten aus, vorenthält er die Wohnung nicht und es steht ihm gegen den Vermieter ein Anspruch auf Ersatz der an den ausführenden Hand­werker gezahl­ten Geldbeträge zu.

LG Stuttgart v. 13.4.2000 – 16 S 154/99 -, WM 04, 665

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KG – Erwerbers einer mit öffentlichen Mitteln modernisierten preisfreien Wohnung, Abzug von Kürzungsbeträgen

Die Verpflichtung aus MHG § 2 Abs 1 S 2 trifft nur denjenigen Vermieter, der den Mietzins nach MHG § 3 erhöht hat oder erhöhen könnte. Diese Voraussetzungen liegen bei dem Erwerber eines mit öffentlichen (oder ihnen gleichgestellten) Mitteln modernisierten preisfreien Wohnraums nicht vor. Unberührt bleibt eine rechtsgeschäftlich übernommene Verpflichtung des Erwerbers (oder ein mietvertragliche Verpflichtung des Veräußerers, in die er gem BGB § 571 eingetreten ist), den vom Mieter zu fordernden Mietzins in bestimmter Weise zu gestalten (Verpflichtungsmiete).

KG, RE vom 15.09.1997 -8 RE-Miet 6517/96- in WuM 1997, 605